Nach der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 müssen alle Pferde, Ponys, und Esel, die nach dem 1. Juli 2009 in der Europäischen Union (EU) geboren wurden, mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden. […]

Equiden, die bis einschließlich 30. Juni 2009 in der EU geboren wurden und für die bereits in der Vergangenheit ein Pass ausgestellt wurde, sind korrekt identifiziert im Sinne der Verordnung und müssen nachträglich keinen Transponder erhalten.

Vor dem 1. Juli 2009 geborene Tiere, für die bislang noch kein gültiger Equidenpass ausgestellt wurde, sind gemäß der EG-Verordnung zu identifizieren. Verantwortlich für die Identifizierung – und damit für die Einhaltung der Verordnung – ist der Equidenhalter. Dieser muss nicht zwingend Besitzer oder Eigentümer sein – auch der Betreiber von Pensionsställen ist im Sinne der Verordnung Halter.

Quelle: www.vetline.de

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