Nach der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 müssen alle Pferde, Ponys, und Esel, die nach dem 1. Juli 2009 in der Europäischen Union (EU) geboren wurden, mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden. […]
Equiden, die bis einschließlich 30. Juni 2009 in der EU geboren wurden und für die bereits in der Vergangenheit ein Pass ausgestellt wurde, sind korrekt identifiziert im Sinne der Verordnung und müssen nachträglich keinen Transponder erhalten.
Vor dem 1. Juli 2009 geborene Tiere, für die bislang noch kein gültiger Equidenpass ausgestellt wurde, sind gemäß der EG-Verordnung zu identifizieren. Verantwortlich für die Identifizierung – und damit für die Einhaltung der Verordnung – ist der Equidenhalter. Dieser muss nicht zwingend Besitzer oder Eigentümer sein – auch der Betreiber von Pensionsställen ist im Sinne der Verordnung Halter.
Quelle: www.vetline.de
- Für Pferde mit Abstammungsnachweis ist der jeweilige Zuchtverband zuständig.
- Für Pferde ohne Abstammungsnachweis ist in Schleswig-Holstein das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein zuständig.
- Für alle gerittenen und gefahrenen Equiden, die noch keinen Equidenpass haben, können die Unterlagen bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bestellt werden.
Für das Chippen Ihrer Pferde machen Sie einfach einen Termin mit uns unter 04543 888958.